Planung & Ausführung · RAB 30SiGeKo nach Baustellen­verordnung

Arbeiten auf Ihrer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber, muss der Bauherr einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellen. Wir übernehmen diese Aufgabe – von der Vorankündigung über die Planung bis zur Unterlage für spätere Arbeiten am fertigen Bauwerk.

Leistungsumfang

Koordination von der Planung bis zur Übergabe.

Je früher der Koordinator eingebunden ist, desto günstiger lassen sich Schutzmaßnahmen einplanen. Für kleinere Vorhaben wie Mehrfamilienhäuser oder Straßenbaumaßnahmen bieten wir eine schlanke SiGeKo-Betreuung im erforderlichen Umfang.

§ 2Vorankündigung nach Baustellenverordnung

Wir prüfen, ob eine Vorankündigung erforderlich ist – bei mehr als 30 Arbeitstagen mit mehr als 20 gleichzeitig Beschäftigten oder mehr als 500 Personentagen – und übernehmen sie vollständig:

  • Erstellung mit allen Angaben nach Anhang I BaustellV
  • Übermittlung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle
  • Sichtbarer Aushang auf der Baustelle
  • Anpassung bei erheblichen Änderungen

2.1Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Erstellung, Anpassung und Fortschreibung des SiGe-Plans, Bekanntmachung gegenüber den Projektbeteiligten und laufende Kontrolle seiner Einhaltung.

2.1Unterlage für spätere Arbeiten

Erstellung und Fortschreibung der Unterlage für sichere spätere Wartungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten am Bauwerk.

2.2Planungs- und Vorbereitungsphase

Wir prüfen Planungsunterlagen und bringen sicherheitstechnische Lösungen ein:

  • Entwurfs-, Genehmigungs- und Werkplanung, Beschreibungen und Gutachten
  • Geplante Tätigkeiten, Gewerke und Bauabläufe
  • Wechselwirkungen mit laufendem Betrieb oder öffentlichem Verkehr
  • Vorüberlegungen zur Baustelleneinrichtung
  • Angemessene Ausführungszeiträume in der Terminplanung

2.4Ausschreibung, Vergabe & Verträge

Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten in Planungs-, Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen, Prüfung von Angeboten auf Arbeitsschutzbelange und Bewertung angebotener Leistungen wie Gerüste, Absturzsicherungen, Baustelleneinrichtung und Verkehrsführung.

2.5Behördentermine & Berufsgenossenschaft

Wir stehen Ihnen bei Terminen mit den Behörden zur Seite:

  • Vorbereitung und Begleitung von Begehungen der Gewerbeaufsicht bzw. des Amts für Arbeitsschutz
  • Abstimmung mit der Berufsgenossenschaft, zum Beispiel der BG BAU
  • Dokumentation von Feststellungen, Auflagen und vereinbarten Maßnahmen
  • Nachverfolgung bis zur vollständigen Umsetzung

2.7Projektabschluss

Dokumentation des Bauablaufs unter Arbeitsschutzgesichtspunkten, Abschlussauswertung, HSE-Kennzahlen und Lessons Learned für Folgeprojekte.

SiGeKo und HSE-Koordination kombinieren

Auf großen Baustellen ergänzen sich beide Rollen:

  • Der SiGeKo koordiniert nach Baustellenverordnung im Auftrag des Bauherrn.
  • Die HSE-Koordination sorgt für die tägliche Umsetzung und Kontrolle vor Ort.
  • Aus einer Hand beauftragt, entstehen keine Lücken zwischen Plan und Baustelle.

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